Advokatur Beck Anwaltskanzlei law firm


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Honorar

Unsere Dienstleistungen werden gemäss der getroffenen Mandatsvereinbarung in Rechnung gestellt, in der Regel nach einem festgelegten Stundenansatz (zuzüglich allfälliger MWST).

Auslagen (Telefongespräche, Faxschreiben, e-Mails, Postgebühren, Kopien, Reisekosten und Ähnliches) werden (zuzüglich allfälliger MWST) separat in Rechnung gestellt.

Der Klient bzw. die Klientin ist kostenvorschusspflichtig, wenn nichts anderes vereinbart wird.


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